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Zaun zum Nachbarn – Das Gilt & Das ist zu beachten

Ein Zaun zum Nachbarn ist oft mehr als nur eine optische Abgrenzung. Er dient als klare Kennzeichnung der Grundstücksgrenze und kann als Sichtschutz oder Sicherheitsmaßnahme fungieren. Allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, wer einen Grenzzaun errichten darf, wie dieser beschaffen sein muss und wer die Kosten trägt, je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Um Konflikte zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich vorab zu informieren.

Was ist ein Grenzzaun?

Ein Grenzzaun ist jede Art von Zaun, die ein Grundstück nach außen hin abgrenzt, egal ob zum Nachbarn oder zur Straße. Er dient der physischen Begrenzung und wird rechtlich auch als „Einfriedung“ bezeichnet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Maschendrahtzaun, einen Sichtschutzzaun oder eine Mauer handelt. Ein Zaun, der beispielsweise nur Ihr Gemüsebeet schützt oder als dekoratives Rankgitter an der Terrasse dient, fällt nicht unter diesen Begriff. Sobald der Zaun jedoch die klare Grenze Ihres gesamten Grundstücks markiert, gilt er als Grenzzaun.

Um zu vermeiden, dass Ihr Zaun als Grenzzaun gilt und Sie die Zustimmung des Nachbarn benötigen, müssen Sie in der Regel einen Mindestabstand von 50 Zentimetern zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hat der Nachbar ein Mitspracherecht beim Grenzzaun?

Das Mitspracherecht des Nachbarn hängt entscheidend davon ab, wo genau der Zaun errichtet werden soll. Wenn Sie den Zaun ausschließlich auf Ihrem eigenen Grundstück und unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands zur Grundstücksgrenze bauen, ist in der Regel keine explizite Zustimmung des Nachbarn erforderlich.

Anders verhält es sich, wenn Sie einen Zaun direkt auf der Grenzlinie errichten möchten. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte „Grenzanlage“ (Grenzzaun), für die Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 921, 922 BGB) die ausdrückliche schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn benötigen. Ohne diese Zustimmung ist ein solcher Bau rechtlich nicht zulässig. Auch wenn eine bestimmte Einfriedungspflicht in Ihrem Bundesland gilt, ist eine offene Kommunikation mit dem Nachbarn stets empfehlenswert, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Was darf ich als Grenzzaun verwenden?

Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer
Jedes Bundesland hat eigene Nachbarrechtsgesetze. Darin ist geregelt, welche Arten von Einfriedungen (Zaun, Mauer, Hecke) zulässig oder üblich sind und wer die Kosten trägt. Oft gilt die Regel, dass die Einfriedung „ortsüblich“ sein muss – also so aussehen soll, wie es in der Umgebung üblich ist.

Baurechtliche Vorschriften

  • Für einfache Zäune bis zu einer gewissen Höhe (meist 1,20–1,80 m) braucht man in der Regel keine Baugenehmigung.

  • Höhere Zäune, Mauern oder massive Sichtschutzwände können genehmigungspflichtig sein. Zuständig ist das Bauamt.

  • In Bebauungsplänen oder Gestaltungssatzungen können bestimmte Materialien, Höhen oder Bauweisen vorgeschrieben sein (z. B. Holzzaun statt Betonwand).

Abstände und Pflanzen als Zaun

  • Wenn statt eines Zauns eine Hecke als Einfriedung dient, müssen in vielen Bundesländern bestimmte Abstände zur Grenze eingehalten werden.

  • Niedrige Hecken dürfen oft direkt an die Grenze gepflanzt werden, hohe Sträucher oder Bäume müssen weiter zurückstehen.

Einvernehmen mit dem Nachbarn

  • Wenn ein Zaun direkt auf der Grenze stehen soll, müssen beide Nachbarn zustimmen.

  • Errichtet ein Eigentümer den Zaun vollständig auf seinem Grundstück, darf er über Art und Material entscheiden, solange er die Vorschriften einhält.

Handelt es sich um eine sogenannte „Grenzanlage“ (Grenzzaun), für die Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 921, 922 BGB) die ausdrückliche schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn benötigen. Ohne diese Zustimmung ist ein solcher Bau rechtlich nicht zulässig. Auch wenn eine bestimmte Einfriedungspflicht in Ihrem Bundesland gilt, ist eine offene Kommunikation mit dem Nachbarn stets empfehlenswert, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Rechtslage: Einfriedungspflicht und Grenzabstand

Die zentrale Frage, ob Sie überhaupt einen Zaun bauen müssen, wird durch die sogenannte Einfriedungspflicht beantwortet. Diese Pflicht ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern wie Bayern, Hamburg oder Sachsen besteht grundsätzlich keine Einfriedungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen auf Verlangen des Nachbarn keinen Zaun errichten.

In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Rheinland-Pfalz, kann der Nachbar unter bestimmten Umständen eine Einfriedung verlangen. In Berlin, Brandenburg und Niedersachsen wiederum existiert die Rechtseinfriedungspflicht, bei der Sie verpflichtet sind, die rechte Seite Ihres Grundstücks (von der Straße aus gesehen) einzuzäunen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Grenzabstand. Möchten Sie eine Einfriedung ohne Genehmigung errichten, müssen Sie meist einen Mindestabstand von 50 Zentimetern zur Grundstücksgrenze einhalten. Soll der Zaun direkt auf der Grenze stehen, spricht man von einer Grenzbebauung. Diese ist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Ihres Nachbarn erlaubt.

Was Sie zur Höhe Ihres Zauns wissen müssen

Die zulässige Zaunhöhe ist ein weiterer wichtiger Punkt, der oft zu Unstimmigkeiten führen kann und von verschiedenen Faktoren abhängt. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung. Was Sie bauen dürfen, wird primär durch drei Rechtsquellen bestimmt:

  1. Landesbauordnung (LBO): Sie legt meist eine maximale Höhe fest, bis zu der Sie einen Zaun ohne Baugenehmigung errichten dürfen. In vielen Bundesländern liegt diese Grenze oft bei bis zu 2 Metern.

  2. Nachbarrechtsgesetz: Dieses Gesetz regelt, was als „ortsübliche Einfriedung“ gilt. Die ortsübliche Höhe kann deutlich niedriger sein als die in der LBO genannte und liegt oft zwischen 1,20 und 1,50 Metern. Das bedeutet, selbst wenn die LBO einen 2-Meter-Zaun erlaubt, müssen Sie sich nach dem richten, was in Ihrer direkten Nachbarschaft üblich ist.

  3. Bebauungsplan und lokale Satzungen: Die strengsten Vorgaben finden sich oft in den Vorschriften Ihrer Gemeinde. Ein Bebauungsplan kann beispielsweise vorschreiben, dass in einem bestimmten Wohngebiet nur 1,20 Meter hohe Holzzäune erlaubt sind, auch wenn die anderen Gesetze mehr Spielraum geben würden.

Um sicherzugehen, dass Ihr Zaun zum Nachbarn nicht zu hoch wird, empfiehlt es sich immer, vor dem Bau Kontakt mit dem örtlichen Bauamt aufzunehmen und sich über die spezifischen Vorgaben für Ihr Grundstück zu informieren. Ein zu hoher Zaun kann im schlimmsten Fall zum Rückbau führen.

Wer trägt die Kosten für den Zaun?

Die Kostenverteilung hängt eng mit der Einfriedungspflicht zusammen:

  • Gemeinsame Einfriedung: In Bundesländern, die eine gemeinsame Einfriedungspflicht vorsehen (z.B. Hessen, NRW), werden die Kosten für den Zaun in der Regel geteilt.

  • Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung (Berlin, Brandenburg, Niedersachsen) trägt der Eigentümer, der den Zaun auf seiner rechten Grundstücksseite errichten muss, die Kosten allein.

  • Keine Einfriedungspflicht: In den Bundesländern ohne Einfriedungspflicht bezahlt in der Regel der Grundstückseigentümer, der den Zaun errichten will, diesen auch selbst.

Unabhängig von der Erstfinanzierung gilt bei einem Zaun auf der Grundstücksgrenze, der in beiderseitigem Einvernehmen errichtet wurde, dass die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen ebenfalls von beiden Nachbarn geteilt werden müssen.

Bundeslänger und ihre Regelungen

Bundesland

Regelung zur Einfriedung

Wer zahlt den Zaun?

Baden-Württemberg

Keine Einfriedungspflicht (Ortskern) / gemeinsame Einfriedung (Außenbezirk)

Eigentümer (Ortskern) / Nachbarn teilen sich die Kosten (Außenbezirk)

Bayern

Bremen

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Keine Einfriedungspflicht

Eigentümer

Berlin

Brandenburg

Niedersachsen

Rechtseinfriedungspflicht

Eigentümer zahlt den rechten Zaun

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Gemeinsame Einfriedung

Nachbarn teilen sich die Kosten

Pflege eines Grenzzaunes: Wer hat die Verantwortung?

Eigentum am Zaun

    • Derjenige, auf dessen Grundstück der Zaun steht, ist auch für Pflege, Instandhaltung und Kosten zuständig.

    • Steht der Zaun genau auf der Grenze, kann es sich um eine gemeinsame Einrichtung handeln. Dann sind beide Nachbarn verpflichtet, sich anteilig um Pflege und Kosten zu kümmern (§ 921 BGB).

Einfriedungspflicht (Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer)

  • In manchen Bundesländern gibt es eine sogenannte Einfriedungspflicht: Wer sein Grundstück einfriedet (also mit Zaun, Hecke oder Mauer abgrenzt), muss dies auf eigene Kosten tun und auch pflegen.

  • Teilweise kann das Nachbarrechtsgesetz auch vorschreiben, dass beide Nachbarn sich die Kosten für einen „ortsüblichen“ Zaun teilen müssen.

Absprachen zwischen Nachbarn

    • Nachbarn können vertraglich festlegen, wer den Zaun pflegt. Diese Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen, damit es später keinen Streit gibt.

An wen kann ich mich wenden wenn es zu einem Streit kommt?

Bei Streitigkeiten um einen Grenzzaun sollte man zunächst versuchen, das Problem im direkten Gespräch mit dem Nachbarn zu klären. Oft lassen sich Missverständnisse auf diese Weise schnell ausräumen, bevor größere Konflikte entstehen.

Kommt es dabei zu keiner Einigung, ist in vielen Bundesländern vor einem Gerichtsverfahren ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Zuständig ist in diesem Fall die örtliche Schiedsstelle beziehungsweise die Schiedsperson, die in der Regel über das Ordnungsamt oder das Rathaus erreichbar ist.

Geht es um baurechtliche Fragen wie die zulässige Höhe eines Zauns, Abstandsflächen oder eine mögliche Genehmigungspflicht, ist das Bauamt der Stadt oder Gemeinde der richtige Ansprechpartner. Dort erhält man verbindliche Auskünfte zu den geltenden Vorschriften.

Bleibt eine Lösung auf diesem Weg aus, kann ein auf Nachbarrecht spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden, um die Rechtslage zu prüfen und Ansprüche durchzusetzen. Als letzte Instanz entscheidet schließlich das Amtsgericht, wobei jedoch in vielen Fällen ein vorheriger Schlichtungsversuch zwingend erforderlich ist.

Fazit

Die Rechtslage ist leider nicht so eindeutig wie man es sich wünschen würde. Am einfachsten ist es das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen, um eine passende Lösung für alle beteiligten zu finden.

Wir weisen darauhin, dass wir keine rechtliche Beratung durchführen, sondern nur ein paar Anregungen an sie weitergeben.

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